Abmeldung des PKW

Wollen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen? Melden Sie es zuerst ab! Stellen Sie jedoch sicher, dass das Auto nicht unangemeldet im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen?

Melden Sie es zuerst ab! Stellen Sie jedoch sicher, dass das Auto nicht unangemeldet im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Warum soll ich mein Fahrzeug abmelden?

Solange dies nicht geschehen ist, müssen Sie weiterhin Kfz-Steuern und -Versicherung zahlen.

Wo melde ich mein Fahrzeug ab?

Die Abmeldung kann bei jeder Kfz- Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen.

Welche Unterlagen sind dazu erforderlich?

Bei der Abmeldung müssen Sie Ihr Kennzeichen an- und abgeben, sowie die Zulassungsbescheinigung I & II einreichen. Beachten Sie auch die allgemeine Ausweispflicht.

Wie wird die Versicherung informiert?

Die Versicherung wird von der Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle informiert, Ihnen entsteht hier kein Mehraufwand. Lediglich beim Verkauf oder beim Stilllegen des KFZ müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um den Vertrag zu kündigen und um gegebenfalls ein vorhandenes Restguthaben ausgezahlt zu bekommen.

Sie erhalten lediglich Teil II der Zulassungsbescheinigung (frühere Bezeichnung: Fahrzeugbrief) zurück.

Informationen zu Zulassungsbescheinigung I & II

Seit dem 01.10.2005 wurden Fahrzeugbriefe und -schein in Zulassungbescheinigung Teil I und II umbenannt. Leider sind die Namen und Adressen der früheren Fahrzeughalter in den neuen Papieren nicht mehr vermerkt, so ist im Zweifelsfall kein Vorbesitzer erreichbar. Die bisherigen Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe behalten aber ihre Gültigkeit, denn die Regelung gilt ausschließlich für Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen oder sonstige änderungen ab dem 1. Oktober 2005.

Neuerungen beim Zulassungsdokument I

Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Fahrzeugdaten und die in allen EU-Ländern einheitlich geltenden Kennziffern (Codes) aufgeführt. Sie sollen eine schnelle europaweite überprüfung der Fahrzeugdaten ermöglichen. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten soll künftig auch überprüft werden können, ob der Fahrer die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält sämtliche zur Fahrzeugkontrolle erforderlichen Einzeldaten. Sie ist - wie bisher der Fahrzeugschein - bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitzuführen.

Neuerungen beim Zulassungsdokument II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält im DIN A-4 Format auf der Vorderseite die wichtigsten Fahrzeugdaten. Ihre Bedeutung als Beweisurkunde für das Eigentum am Fahrzeug bleibt erhalten. Im Gegensatz zu früher sind jetzt nur noch zwei Haltereinträge möglich. Deshalb muss bereits für den dritten Haltereintrag eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragt werden. Lediglich die Anzahl der Vorbesitzer wird noch in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt. Das neue Verfahren bringt für den Bürger zusätzliche Kosten und zugleich weniger Informationen, zumal es sich in der Vergangenheit bei Betrügereien und Tachomanipulationen als hilfreich erwiesen hat, wenn sämtliche früheren Halter aufgelistet waren.